Rettungsplan: Vorbeugender baulicher Brandschutz mit Sinn und Verstand

Brandschutz Brandschutznachweis BS-plan Fluchtplan Feuerwehrplan Feuerbeschau SiGeKo Energieberatung

Flucht- und Rettungsplan

Wann ist es erforderlich, einen Flucht- und Rettungsplan aufzustellen und auszuhängen?

...wenn durch die Lage der Arbeitsstätte bzw. Teile der Arbeitsstätte ungünstige oder unübersichtliche Flucht- und Rettungsmöglichkeiten vorliegen.

...wenn es sich um eine großflächige Arbeitsstätte (z.B. Großraumbüro) handelt.

...wenn von der Art der Nutzung eine erhöhte Gefährdung ausgeht.


Neue und bereits vorhandene Flucht+Rettungspläne erfordern weiteren Handlungsbedarf!

...auf dem neuesten Stand halten (aktualisieren).

...lagerichtig und gut sichtbar aushängen (regelmäßig überprüfen!).

...mindestens 1 x jährlich Räumungsübungen durchführen.

...für ausländische Mitarbeiter verständlich machen (z.B. mit Übersetzung der Brandschutzordnung und der Symbollegende).


Vorschriften:
- §55 Arbeitsstättenverordnung
- VerkaufsstättenVO, HochhausVO, SchulbauRL, BeherbergungsstättenVO...
- VersammlungsstättenVO...
- BGV A8 (früher VBG 125) Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung am Arbeitsplatz
- DIN 4844 (Sicherheitskennzeichnung) Teil 3 (Flucht- und Rettungspläne)

zum Muster eines Flucht- und Rettungsplanes


Tanja Seggelke | Architektin | Pfaffenwinkel 5 | 81379 München | ts[ät]rettungsplan-muenchen.de