Rettungsplan: Vorbeugender baulicher Brandschutz mit Sinn und Verstand
Wann ist es erforderlich, einen Flucht- und Rettungsplan aufzustellen und auszuhängen?
...wenn durch die Lage der Arbeitsstätte bzw. Teile der Arbeitsstätte ungünstige oder unübersichtliche Flucht- und Rettungsmöglichkeiten vorliegen.
...wenn es sich um eine großflächige Arbeitsstätte (z.B. Großraumbüro) handelt.
...wenn von der Art der Nutzung eine erhöhte Gefährdung ausgeht.
Neue und bereits vorhandene Flucht+Rettungspläne erfordern weiteren Handlungsbedarf!
...auf dem neuesten Stand halten (aktualisieren).
...lagerichtig und gut sichtbar aushängen (regelmäßig überprüfen!).
...mindestens 1 x jährlich Räumungsübungen durchführen.
...für ausländische Mitarbeiter verständlich machen (z.B. mit Übersetzung der Brandschutzordnung und der Symbollegende).
Vorschriften:
- §55 Arbeitsstättenverordnung
- VerkaufsstättenVO, HochhausVO, SchulbauRL, BeherbergungsstättenVO...
- VersammlungsstättenVO...
- BGV A8 (früher VBG 125) Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung am Arbeitsplatz
- DIN 4844 (Sicherheitskennzeichnung) Teil 3 (Flucht- und Rettungspläne)
zum Muster eines Flucht- und Rettungsplanes