Rettungsplan: 3 X Fachplanung aus einer Hand
Ganz gleich in welchem Umfang die geplanten Änderungen sind - ein Eingriff in den Bestand
kann schnell baurechtliche Konsequenzen haben. Auch beim Neubau trägt der Bauherr / Planer
immer mehr Verantwortung, da die Genehmigungsbehörde nur noch in geringem Umfang prüft. Viele Unterlagen müssen aber trotzdem vorhanden sein!
Um die Weichen richtig zu stellen und später auf Grund von Nachforderungen kein Geld zu verschwenden, sollten Sie deshalb möglichst
frühzeitig einen Architekten fragen, dieser sollte unbedingt gute Baurechtskenntnisse haben. Die Bauordnungen stellen
überwiegend Anforderungen an den Brandschutz.
Hierbei stehe ich Ihnen gerne beratend zur Seite.
Angebotene Leistungen:
- Beratung nach Feuerbeschau
- Analyse des Bestands z.B. mit Soll-Ist-Vergleich
- Erstellung von Brandschutzgutachten, -konzept, -nachweis
- Visualisierung der Brandschutzplanung
- Flucht- und Rettungswegepläne
- Feuerwehreinsatzpläne
- Bestuhlungspläne für Versammlungsstätten
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