Rettungsplan: Brandschutzfachplanerin mit Erfahrung bei Neubau und Bestand

Brandschutz Brandschutznachweis Fluchtplan Feuerwehrplan Feuerbeschau

Vorbeugender Brandschutz

Ganz gleich in welchem Umfang die geplanten Änderungen sind - ein Eingriff in den Bestand kann schnell baurechtliche Konsequenzen haben. Bei jeder baulichen Änderung trägt der Bauherr immer mehr Verantwortung, da vieles bei der Genehmigungsbehörde nicht mehr zur Prüfung vorgelegt werden muss. Somit muss der Bauherr selbst erkennen, ob alle baurechtlichen Anforderungen erfüllt werden!

Um die Weichen richtig zu stellen und später auf Grund von Nachforderungen kein Geld zu verschwenden, sollten Sie deshalb möglichst frühzeitig einen Sachverständigen fragen, dieser sollte unbedingt gute Baurechtskenntnisse haben. Die Bauordnungen stellen überwiegend Anforderungen an den Brandschutz. Hierfür stehe ich Ihnen auch gerne beratend zur Seite.

Angebotene Leistungen:

- Erstellung von Brandschutznachweisen im Zuge von Bauanträgen
- Beratung des Bauherrn / Planers bei Neu- und Umplanungen
- Beratung oder Begleitung bei einer Feuerbeschau
- Analyse des Bestands z.B. mit Soll-Ist-Vergleich
- Erstellung von Brandschutzgutachtes zu konkreten Fragen
- Erstellung von Brandschutzkonzepten bei Bestandsgebäuden
- Visualisierung der Brandschutzplanung
- Flucht- und Rettungswegepläne
- Feuerwehreinsatzpläne
- Bestuhlungspläne für Versammlungsstätten etc.

Tanja Seggelke | Architektin | Welfenstraße 15 | 81541 München