Rettungsplan: Vorbeugender baulicher Brandschutz mit Köpfchen
Wann ist es erforderlich, Feuerwehr(einsatz)pläne aufzustellen?
...wenn die ortsansässige Feuerwehr Pläne z. B. im Rahmen der Baugenehmigung oder der Feuerbeschau verlangt.
Die Feuerwehr fordert diese meistens dann,
...wenn durch die Lage der Gebäude und Gebäudebereiche ungünstige oder unübersichtliche Lösch- und Rettungsmöglichkeiten vorliegen.
...wenn es sich um großflächige Gebäude(komplexe) handelt.
...wenn von der Art der Nutzung eine erhöhte Gefährdung ausgeht.
...wenn eine aufgeschaltete Brandmeldeanlage betrieben wird.
Vorschriften:
- DIN 14095 Teil 1 Feuerwehrpläne für bauliche Anlagen
- Angaben der örtlichen Feuerwehr
zum Muster eines Feuerwehreinsatzplanes