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Der Energieausweis auf Basis des erfassten Energiebedarfs

Seit dem 01.10.2008 muss für alle Wohngebäude mit Bauantrag vor dem 1. November 1977 und bis zu 4 Wohnungen der Bedarfsausweis ausgestellt werden. Ausnahme: Das Gebäude erfüllt (z.B. durch Modernisierung) die Wärmeschutzverordnung vom 11.8.1977 (Nachweis erforderlich!).
Für alle anderen Wohngebäude besteht freie Wahl zwischen Bedarfs- und Verbrauchsausweis.
Nichtwohngebäude, auch wenn es sich um Bereiche in einem Wohngebäude handelt, benötigen einen eigenen Energieausweis.

Verbrauchsausweis

Hierfür erforderliche Leistungen:
- Übermittlung der Wohnfläche
- Vorlage der Abrechnung Heizung/Warmwasser durch Eigentümer (3 Jahre)
- Eingabe der Daten ins Programm
- Ausweiserstellung mit Modernisierungsempfehlungen

Im Vergleich zum teureren Bedarfsausweis erhalten Sie hier eine schnelle Aussage über Ihren Verbrauch im Vergleich, da die Daten klimabereinigt werden und verfügen für die nächsten 10 Jahre über einen gültigen Energieausweis.

Achtung: Der Ausweis verliert seine Gültigkeit, wenn umfassend modernisiert oder erweitert wird!



Tanja Seggelke | Architektin | Pfaffenwinkel 5 | 81379 München | ts[ät]rettungsplan-muenchen.de