Rettungsplan: Vorbeugender baulicher Brandschutz und mehr!

Lebenslauf Referenzen Gebäudeklassen Holzhäuser

Seit 01.01.2008 gelten in Bayern die Gebäudeklassen (GKL) nach Bayerischer Bauordnung:

GKl 1 GKl 2 GKl 3 GKl 4 GKl 5
Höhe ≤ 7 m ≤ 7 m ≤ 7 m ≤ 13 m > 13 m
Einschränkung freistehende Gebäude aneinander- gereihte Gebäude keine keine keine
Nutzungseinheiten ≤ 2 NE ≤ 2 NE unbegrenzt unbegrenzt unbegrenzt
Fläche ≤ 400 m² gesamt ≤ 400 m² gesamt unbegrenzt jede NE ≤ 400 m² sonstige Gebäude einschl. unterirdischer
Brandschutz-anforderung keine feuer-hemmend feuer-hemmend hochfeuer-hemmend feuerbeständig
Brandschutz-nachweis: Voraussetzungen des Erstellers bauvorlage-berechtigt oder BayBO Art.61ff wie GKL 1 wie GKL 1 Brandschutzplaner Art. 62 Abs. 2 Volle Bauvorlage-berechtigung
Prüfung durch Bauaufsicht nein nein nein nein ja (auch alle Sonderbauten)
bisher nach BayBO 1998 geringe Höhe geringe Höhe geringe Höhe mittlere Höhe mittlere Höhe ≤22m

Wann brauche ich einen Brandschutznachweis?

Tanja Seggelke | Architektin | Welfenstraße 15 | 81541 München