Rettungsplan: Fachplanung aus einer Hand
Seit dem 01.10.2008 muss für alle Wohngebäude mit Bauantrag vor dem 1. November 1977 und bis zu 4 Wohnungen
der Bedarfsausweis ausgestellt werden. Ausnahme: Das Gebäude erfüllt (z.B. durch Modernisierung) die Wärmeschutzverordnung
vom 11.8.1977 (Nachweis erforderlich!).
Für alle anderen Wohngebäude besteht freie Wahl zwischen Bedarfs- und Verbrauchsausweis.
Nichtwohngebäude, auch wenn es sich um Bereiche in einem Wohngebäude handelt, benötigen einen eigenen Energieausweis.
Bedarfsausweis
Hierfür erforderliche Leistungen:
- Ortstermin
- Zusammenstellung der Daten über Gebäude und Anlagentechnik
- Berechnung der Gebäudehülle und Anlagentechnik
- Ausweiserstellung mit Modernisierungsempfehlungen
Im Vergleich zum günstigeren Verbrauchsausweis erhalten Sie hiermit eine wesentlich fundiertere Aussage
über das Gebäude, auf dessen Basis eine qualitativ hochwertige Beratung für geplante Investitionen möglich ist.
Achtung: Für Neubauten darf der Bedarfsausweis nur von einem bauvorlageberechtigten Architekten / Ingenieur erstellt werden!