Rettungsplan: Fachplanung aus einer Hand

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Der Energieausweis auf Basis des berechneten Energiebedarfs

Seit dem 01.10.2008 muss für alle Wohngebäude mit Bauantrag vor dem 1. November 1977 und bis zu 4 Wohnungen der Bedarfsausweis ausgestellt werden. Ausnahme: Das Gebäude erfüllt (z.B. durch Modernisierung) die Wärmeschutzverordnung vom 11.8.1977 (Nachweis erforderlich!).
Für alle anderen Wohngebäude besteht freie Wahl zwischen Bedarfs- und Verbrauchsausweis.
Nichtwohngebäude, auch wenn es sich um Bereiche in einem Wohngebäude handelt, benötigen einen eigenen Energieausweis.

Bedarfsausweis

Hierfür erforderliche Leistungen:
- Ortstermin
- Zusammenstellung der Daten über Gebäude und Anlagentechnik
- Berechnung der Gebäudehülle und Anlagentechnik
- Ausweiserstellung mit Modernisierungsempfehlungen

Im Vergleich zum günstigeren Verbrauchsausweis erhalten Sie hiermit eine wesentlich fundiertere Aussage über das Gebäude, auf dessen Basis eine qualitativ hochwertige Beratung für geplante Investitionen möglich ist.

Achtung: Für Neubauten darf der Bedarfsausweis nur von einem bauvorlageberechtigten Architekten / Ingenieur erstellt werden!



Tanja Seggelke | Architektin | Pfaffenwinkel 5 | 81379 München | ts[ät]rettungsplan-muenchen.de